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Die Stiftung 
So können Sie helfen
Satzungsauszug
Anreiz zum Stiften
 

Durch eine Zustiftung

Möchten Sie dazu beitragen, das Stiftungsvermögen zu erhöhen? Dies ist mit einer Zustiftung möglich.

Bereits ab 1.000 Euro können Sie sich dauerhaft als Zustifter oder Zustifterin einbringen.


Durch eine Unterstiftung

Möchten Sie eine größere Summe (ab 10.000 Euro) in die Stiftung einbringen?

Gründen Sie Ihre eigene Unterstiftung für einen von Ihnen festgelegten Zweck im Rahmen der Satzung. Den Namen einer solchen Stiftung können Sie, wenn Sie möchten, selbst festlegen.

Die Verwaltungsarbeit wird von der Dachstiftung übernommen. Dadurch lässt sich der Aufwand für Ihre Unterstiftung auf ein absolutes Mindestmaß reduzieren. Die Verwendung der Erträge legen Sie in der Stiftungssatzung fest.


Durch eine Spende

Jeder Betrag bringt die Arbeit der Stiftungein Stück weiter. Die Entscheidung über den genauen Zweck liegt bei Ihnen.

Spenden kommen den genannten Projekten unmittelbar zugute.

Eine Übersicht über unsere jeweils aktuellen Projekte senden wir Ihnen gerne zu. Für jede Spende erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenquittung.


Durch ein Vermächtnis

Viele Menschen machen sich Gedanken, wie ihr Erspartes auch nach dem Tod in ihrem Sinne weiter wirken kann. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Stiftunghaben Sie die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer dem Dienst an Menschen zugute kommt.

Da Sie bei einer solchen Entscheidung Weichen für lange Zeit stellen, bedarf es einer eingehenden fachlichen Beratung. Wir können Ihnen bei der Kontaktaufnahme gerne behilflich sein.


Ob durch eine Zustiftung, Gründung einer eigenen Unterstiftung oder durch Spenden - Zuwendungen an eine Stiftung sind steuerlich sehr attraktiv. Wir beraten Sie gerne.